Migrationsrecht

Asyl, Aufenthaltsrecht und Einbürgerung

Durch meine langjährige Erfahrung im Asyl- und Aufenthaltsrecht und meine kontinuierliche Fortbildung bin ich in der Lage, Sie in allen migrationsrechtlichen Fragestellungen mit besonderer Kompetenz und viel Engagement zu beraten und zu vertreten.  Sollte Ihr Fall mehrere Rechtgebiete berühren, berate ich Sie umfassend, zum Beispiel an der Schnittstelle vom Familienrecht zum Migrationsrecht oder bei Überschneidungen mit dem Strafrecht. 
 

Ich berate und vertrete Sie gerne in den Bereichen:

  • Asyl

    Im Asylverfahren vertrete ich Sie gern gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und begleite Sie durch alle Stadien des Verfahrens. Eine frühe anwaltliche Vertretung ist sinnvoll, da das Verfahren kompliziert ist und leicht Fehler passieren können. Vor allem sollten Sie gut auf die Anhörung (Interview) vorbereitet sein, die für Ihren Antrag entscheidend ist. In Ausnahmefällen begleite ich Sie zu Ihrer Anhörung; diese Option können wir gern gemeinsam besprechen. Falls Ihr Asylantrag bereits abgelehnt wurde, vertrete ich Sie im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. 
     
  • Aufenthaltsrecht

    Im Aufenthaltsrecht bin ich Ihnen gerne dabei behilflich, Ihren Aufenthaltsstatus zu verfestigen. Je nachdem, aus welchen Gründen Sie nicht in Ihr Herkunftsland zurückkehren können, berate Sie umfassend, welche Möglichkeiten es in Ihrer konkreten Situation gibt. Oft ist eine Beratung schon vor dem Kontakt mit der Ausländerbehörde sehr sinnvoll. Andernfalls suchen wir selbstverständlich ebenfalls gemeinsam nach Lösungen. Sofern Sie bereits einen Aufenthaltstitel haben, besprechen wir Möglichkeiten der Verlängerung oder dauerhafte Aufenthalte. Falls ein Antrag abgelehnt worden sein, führe ich für Sie das notwendige Klageverfahren durch.
     
  • Einbürgerung

    Sollten Sie eine Einbürgerung beabsichtigen, prüfe ich mit Ihnen gemeinsam, ob die Voraussetzungen vorliegen und welche Dokumente benötigt werden. Wenden Sie sich gerne an mich, wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen oder Ihr Antrag abgelehnt wurde.


Allgemeine Hinweise

Gern berate ich Sie auch auf englisch und französisch und bin Ihnen – falls nötig – bei der Suche nach passenden Dolmetscher:innen behilflich. Bitte bewahren Sie alle Briefe, die Sie von Behörden, Gerichten oder andere Stellen bekommen haben, gut auf! Sollten Sie Briefe in einem gelben Umschlag bekommen, behalten Sie auch den Umschlag. Meistens läuft ab dem Tag, an dem Sie den Brief erhalten haben, eine Frist. Termine vergebe ich nur nach Vereinbarung, bitte rufen Sie zunächst an oder schreiben Sie mir eine E-Mail, bevor Sie vorbeikommen. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. 
 

Telefon: 0157 56685525
E-Mail: frey@anwaltskanzlei-frey.com
Termine nach Vereinbarung 

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